Aufgaben des kommunalen Ordnungsdienstes

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Aufgaben des kommunalen Ordnungsdienstes (Dienstanweisung für den KOD)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nach wie vor gibt es in der Ulmer Innenstadt Bereiche, die besonders von nächtlicher Ruhestörung und ordnungswidrigem Verhalten (z.B. Wegwerfen leerer Glasflaschen, Pöbeleien, Urinieren im Freien) betroffen sind. Beispiele hierfür sind der Bahnhofsvorplatz, Münsterplatz, Kronengasse und besonders auch die Büchsengasse.

Wir bitten zu prüfen, inwieweit der kommunale Ordnungsdienst diesen für die Anwohner besonders belastenden Vergehen verstärkt nachgehen und entsprechende Maßnahmen – auch in Zusammenarbeit mit der Polizei – ergreifen kann.

Wir glauben, dass dies eher dem ursprünglichen Sinn des Kommunalen Ordnungsdienstes entspricht als z.B. die Kontrolle des ruhenden Verkehrs. Dies sollte auch im zuständigen Ausschuss noch einmal thematisiert werden.

Dr. Bruno Waidmann
für die FDP-Fraktion

 

Antwort des Oberbürgermeisters vom 26.04.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Dr. Waidmann,

zuerst bedanke ich mich für Ihren o.g. Antrag

Selbstverständlich überwacht der kommunale Ordnungsdienst verstärkt Problembereiche, in denen es zu nächtlichen Ruhestörungen oder anderen niederschwelligen Ordnungsstörungen kommt. Daneben wird bei entsprechender Beschwerdelage und sofern es die Auftragslage zulässt, auch der ruhende Verkehr im Umfeld von Gaststätten und Vergnügungsstätten kontrolliert, um so vor allem Feuergassen frei zu halten und andere Gefahren für die Verkehrssicherheit abzuwehren.

Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich auf das Schreiben der Bürgerdienste vom 11.04.2012 an die Fraktionen im Ulmer Gemeinderat.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Bürgerdienste gerne zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ivo Gönner


Weitere Informationen:

  • Südwest Presse, 30.06.12: Für Ordnung sorgen (nicht online)
  • Südwest Presse, 21.04.12: Für Ordnung sorgen (nicht online)