Einführung der getrennten Abwassergebühr in der Stadt Ulm

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Gönner,

bei der neuen Festsetzung der Abwassergebühren gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 18. Juni 2009 konnte wahrscheinlich noch nicht abgesehen werden, welche Auswirkungen dieser Beschluss auf manche Industrie- und Handelsbetriebe haben wird.

Uns liegt eine konkrete Berechnung eines Betriebes vor, nachdem die neue Abwassergebühr um mehr als 750% über den bisherigen Gebühren liegen würde. Dies bedeutet für das betroffene Unternehmen eine nicht tragbare Belastung.

Die neue Regelung trifft besonders solche Betriebe, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit auf große, befestigte Freiflächen angewiesen sind, wie z.B. Speditionen, Busunternehmen, Kfz-Betriebe, Handelsunternehmen, usw.

Wir sind der Meinung, dass eine Härtefallregelung eingeführt werden muss, die sowohl dem Umweltschutz dient, als auch eine unzumutbare Belastung der Betriebe vermeidet.

Daher beantragen wir, dass der zuständige Ausschuss sich mit diesem Thema auseinandersetzt und eine entsprechende Anpassung der Gebührenordnung vorgenommen wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Bruno Waidmann          Erik Wischmann
Fraktionsvorsitzender         Stellv. Fraktionsvorsitzender