Warum wir für S21 werben

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Unsere Gründe, warum wir so klar für die Umsetzung des gesamten Projektes in der vorgesehenen Weise eintreten, sind folgende:

  • Durch die geplante Streckenführung sinken die Fahrzeiten im ICE zwischen Stuttgart und Ulm von ca. 50 Minuten auf unter 30 Minuten. Damit wächst Ulm deutlich näher an die Metropolregion Stuttgart heran. Davon profitiert die ganze Stadtentwicklung in Ulm, da Ulm so an Attraktivität für Einwohner und Wirtschaft gewinnt.
  • Die direkte Anbindung an den Flughafen verkürzt die Fahrzeiten von Ulm von bisher 90 Minuten auf etwas mehr als 20 Minuten. Damit hat Ulm eine schnellere Anbindung an einen internationalen Verkehrsflughafen als die meisten anderen Städte in Deutschland!
  • Die jetzt begonnenen Baumaßnahmen sind komplett „planfestgestellt“. D.h. es liegt Baurecht und somit Planungssicherheit vor. Bei einigen Teilabschnitten zukünftiger Bauabschnitte ist das Planfeststellungsverfahren bereits weit fortgeschritten. Größere Änderungen (z.B. die Beibehaltung des Kopfbahnhofes in Stuttgart) würden eine komplette Neu-Planung erfordern, die Verzögerungen von 10-20 Jahren mit sich brächten.
  • Die Bahn ist der Bauherr und würde bei Rücknahme der Landesmittel auf das Projekt komplett verzichten. Dann würde die Ost-West Schnellbahnstecke (sogenannte „Magistrale“) über Frankfurt-Würzburg-Nürnberg geführt. Davon hätten Baden-Württemberg und vor allem Ulm nichts.
  • In vielen Jahren umfangreicher Analyse und Beratungen wurden diverse Optionen für die Streckenführung geprüft. Die jetzt gewählte Option S21 in Einheit mit der Bahnstrecke Wendlingen-Ulm wurde dabei als bester Kompromiß der jeweiligen Vor- und Nachteile bestimmt.

Über diese sachlichen Argumente hinaus, sehen wir bei den jetzigen Protesten noch andere Probleme:

  • Es gibt in Deutschland rechtlich festgelegte Verfahren, in denen betroffene Personen ein umfangreiches Einspruchsrecht haben. Wenn aber einmal über alle Einsprüche rechtsgültig entschieden wurde (was beim Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs der Fall ist), dann hat der Bauherr (in diesem Fall die Bahn) ein Recht zu bauen. Und dieses Recht muß auch gegen Widerstand (z.B. Sitzblockaden) vom Staat verteidigt werden.
  • Die demokratischen Prozesse, in denen in umfangreichen Beratungen über die Genehmigungen und finanziellen Zuschüsse beschlossen wurden, sind abgeschlossen. Natürlich gab es dabei Kritiker, die für Ihre Ansichten keine Mehrheiten gefunden haben. Aber damit müssen sich die Unterlegenen am Ende abfinden.
  • Aus gutem Grund habe wir in Deutschland eine im wesentlichen repräsentative Demokratie. Die FDP ist zwar eindeutig für mehr Bürgebeteiligung, aber nicht alle Fragen lassen sich per Volksentscheid klären. Schon zum Schutz von Minderheiten ist ein wenig Abstand zwischen tagesaktueller Stimmungslage und verantwortlicher Entscheidung sinnvoll. Und solange es keine Gesetzesänderung gibt, die eine direkte Abstimmung über Sachfragen (wie z.B. S21) ermöglicht, gilt eben, dass Parlamente entscheiden und nicht die, die am lautesten auf der Straße trommeln. Man kann für mehr Bürgerbeteiligung protestieren, aber das ist eine separate Debatte. Über S21 ist rechtmäßig in den Parlamenten entschieden worden.

Weitere Informationen zum Bahnprojekt Stuttgart-Ulm finden Sie u.a. auf folgenden Web-Seiten:

http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de

http://www.prostuttgart-21.de

http://www.swr.de/nachrichten/bw/stuttgart21

http://www.swp.de/ulm21.